Verschwiegenheitspflicht: Ich unterliege als Psychotherapeutin der Verschwiegenheitspflicht nach §15 des Psychotherapiegesetzes. Klient*innen: Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen, sowie Angehörige psychisch erkrankter Menschen. Setting: Einzeltherapie Dauer & Frequenz: Eine Einzeltherapiestunde dauert 50 Minuten und ist erfahrungsgemäß regelmäßig einmal in der Woche zielführend. Das Erstgespräch: Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und wird zum ganzen Honorar berechnet. Das Erstgespräch soll Ihnen und mir ermöglichen zu erfahren, ob Sie mit ihrem Anliegen bei mir richtig sind und wir uns vorstellen können miteinander zu arbeiten. Absageregelung: Eine kostenlose Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich. Bei späteren Absagen verrechne ich das volle Honorar, da die Stunde für Sie reserviert ist und ich sie nicht mehr vergeben kann. Möglichkeit Kostenzuschüsse bei den Versicherungen in Österreich In Österreich haben Versicherte Anspruch auf psychotherapeutische Leistungen, die von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen teilweise übernommen werden. Die genauen Regelungen können je nach Versicherung und individueller Situation variieren. Gesetzliche Krankenversicherung Voraussetzung für einen Kostenzuschuss vom jeweiligen Sozialversicherungsträger ist eine Diagnose nach ICD10. Die Psychotherapie ist auch in türkischer Sprache möglich.